Handelnde Personen und
Mitglieder des BVST
Informationen zu den handelnden Personen, Mitgliedern und dem Erwerb einer Mitgliedschaft m BVST.
Handelnde Personen im Vorstand des BVST

Vorsitzender des Vorstandes benno.schrief@bvst-berlin.de

Stellv. Vorsitzender des Vorstandes wolfgang.lang@bvst-berlin.de

Mitglied des Vorstandes christoph.muenz@bvst-berlin.de
Erwerb der Mitgliedschaft im BVST
Ordentliche Mitgliedschaft
Die ordentliche Mitgliedschaft kann von jedem Unternehmen, welches in der Prozesskette „Verkehrssicherheitstechnik“ tätig ist, erworben werden.
Außerordentliche Mitglieder
Die außerordentliche Mitgliedschaft kann von jedem Unternehmen, welches in der Prozesskette „Verkehrssicherheitstechnik“ tätig ist und welches durch seine Tätigkeit oder seinen konkreten Beitrag den Verbandszweck fördern und an den Angeboten des Verbandes teilnehmen möchte, erworben werden.
Ideelle Mitgliedschaft
Die Ideelle Mitgliedschaft können natürliche Personen sowie Bildung-, Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, Vereine bzw. Verbände und sonstige Institutionen erwerben, deren Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Geschäftsfeld der Verkehrssicherheit steht bzw. welche durch ihre Tätigkeit oder ihren konkreten Beitrag für den Bundesverband den Verbandszweck fördern können.