Vereinsstrukturen
beim BVST
Informationen zu den handelnden Personen, Mitgliedern und dem Erwerb einer Mitgliedschaft im BVST.
Der Vorstand

Vorsitzender des Vorstandes gerrit.palm@bvst-berlin.de

Stellv. Vorsitzender des Vorstandes wolfgang.lang@bvst-berlin.de

Mitglied des Vorstandes
Leitung des Fachausschusses
Technik und Innovation uwe.urban@bvst-berlin.de

Leitung PR & Kommunikation felix.watermeyer@bvst-berlin.de

Leitung des Fachausschusses
Mess- und Eichwesen
Die Fachausschüsse
Fachausschuss: PR & Kommunikation
Der Fachausschuss PR & Kommunikation entwickelt Strategien zur externen und internen Kommunikation der Verbandsziele.
Mehr erfahrenFachausschuss: Mess- und Eichwesen
Der Fachausschuss Mess- und Eichwesen vertritt die gemeinsamen Interessen der im Bereich Verkehrsmesstechnik tätigen Mitgliedsunternehmen gegenüber Konformitätsbewertungsstellen und Behörden im Bereich des gesetzlichen Messwesens.
Mehr erfahrenFachausschuss: Technik und Innovation
„Die Mobilität der Zukunft gelingt nur gemeinsam! - Mit innovativen Ideen, Konzepten und Technologien stellt sich der Fachausschuss für Technik und Innovation den zukunftsorientierten Anforderungen einer intelligenten und leistungsfähigen Verkehrspolitik - “
Mehr erfahrenErwerb der Mitgliedschaft im BVST
Ordentliche Mitgliedschaft
Die ordentliche Mitgliedschaft kann von jedem Unternehmen, welches in der Prozesskette „Verkehrssicherheitstechnik“ tätig ist, erworben werden.
Außerordentliche Mitglieder
Die außerordentliche Mitgliedschaft kann von jedem Unternehmen, welches in der Prozesskette „Verkehrssicherheitstechnik“ tätig ist und welches durch seine Tätigkeit oder seinen konkreten Beitrag den Verbandszweck fördern und an den Angeboten des Verbandes teilnehmen möchte, erworben werden.
Ideelle Mitgliedschaft
Die Ideelle Mitgliedschaft können natürliche Personen sowie Bildung-, Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, Vereine bzw. Verbände und sonstige Institutionen erwerben, deren Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Geschäftsfeld der Verkehrssicherheit steht bzw. welche durch ihre Tätigkeit oder ihren konkreten Beitrag für den Bundesverband den Verbandszweck fördern können.