„Rohmessdaten“ in der amtlichen Verkehrsüberwachung

Aktualisierung der Version vom 15.01.2021

„Rohmessdaten“ sind ungeeignet, die Messrichtigkeit, Messbeständigkeit und Zuordnungssicherheit im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung mit einem PTB-zugelassenen und ordnungsgemäß geeichten Geschwindigkeitsmessgerät zu überprüfen. Zur Überprüfung eines bestimmten Geschwindigkeitsmessgerätes sieht das deutsche Mess- und Eichwesen die Befundprüfung vor.

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