Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender „Rohmessdaten“ bei Geschwindigkeitsmessung

Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nimmt Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an (2 BvR 1167/20)

Der BVST sieht sich in seiner Bewertung von „Rohmessdaten“ bestätigt.

Link zum Beschluss des BVerfG:
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BVerfG-Beschluss:
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